Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen
am Arbeitsplatz

Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Die psychische Gefährdungsbeurteilung von Arbeitsplätzen ist seit 2013 gesetzliche Pflicht (§5 Arbeitsschutzgesetz) .

Krankenkassen, Berufsgenossenschaften, Gewerbeaufsicht und Sozialversicherungen bilden die Interessengruppe, die die Umsetzung des Gesetzes vorantreibt. Gewerbeaufsicht, Berufsgenossenschaften und die Betriebsprüfer der Sozialversicherungen prüfen das Vorliegen einer Gefährdungsbeurteilung und kontrollieren die Durchführung sowie deren Dokumentation.

Es handelt sich hier nicht um eine Empfehlung, sondern klar um ein Gesetz, dessen Nichtbeachtung als Ordnungswidrigkeit gilt, die entsprechend mit einem Bußgeld belegt werden kann. Selbst für Kleinbetriebe gilt keine Ausnahmeregelung mehr – auch sie müssen ihr Vorgehen zum Thema dokumentieren.

Zusätzlich entsteht ein Haftungsrisiko, wenn Mitarbeiter erkranken oder Arbeitsunfälle erleiden. Kostenträger haben gute Chancen vor Gericht, die Kosten dafür ganz oder teilweise auf das Unternehmen abzuwälzen, sofern dort keine oder nur ungenügende Maßnahmen getroffen wurden, psychische Gefährdungen zu identifizieren und zu beheben. Die Kosten können schnell im fünfstelligen Bereich liegen.

Sehen Sie das Video der Gemeinsame Dt. Arbeitsschutzstrategie GDA zur Erklärung der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz.

Meine Leistungen in der Gefährdungsbeurteilung psychischer Belastungen am Arbeitsplatz

Auf Basis der aktuellen Richtlinien und Verordnungen (§ 5 Absatz 3.6 Arbeitsschutzgesetz) sowie Prüfkriterien bieten wir für Unternehmen Beratung und Durchführung an:

  • Strukturierter Ablauf und Durchführung
  •  schriftlich als gesetzeskonforme Dokumentation durch mich für das Unternehmen
  • Unterstützung bzw. Durchführung der Maßnahmen,wenn gewünscht

Benefit für Unternehmen:

  • rasch durchführbar – ich verfüge über die Erfahrung, welche Instrumente für welches Unternehmen am geeignetsten sind (Fragebogen/Prüflisten, strukturierte Interviews)
  • meine Erfahrung in der Durchführung mit Unternehmen unterschiedlichster Größen und Branchen
  • Gewährleistung, dass die gesetzlichen Vorgaben eingehalten werden
  • Verbesserungs- und Entwicklungspotenzial wird aufgedeckt
  • die Mitarbeiter sind beteiligt – bringen ihre Ideen und Vorschläge ein
  • die Arbeitseffizienz wird gesteigert, Einsparpotential gefunden
  • Höhere Attraktivität als Arbeitgeber (geringere Fluktuation, bessere Chancen gute MA finden)

Sprechen Sie mich an.