- Fieber messen im Change-Management-Prozess
- Coaching auf dem Gesundheitstag
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- Resilienz Training
Termine auf Anfrage
Durch das Einkommensteuergesetz § 3 Nr. 34 können Unternehmen ihren Beschäftigten einkommenssteuerfreien Maßnahmen zur Verbesserung der Gesundheit (Präventionskurse) oder der betrieblichen Gesundheitsförderung bis zu einem Betrag von 500 Euro jährlich pro Arbeitnehmerin und Arbeitnehmer anbieten. Diese Maßnahmen gelten nicht als geldwerter Vorteil. Doch empfehlen wir zur Absicherung die Prüfung im Einzelfall durch Ihren Steuerberater.
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